4.2. Würdigung Die klägerischen Ausführungen, wonach sie das Studio im OG stets für Fr. 1'000.00 vermietet habe, sind nicht nachgewiesen. Die Klägerin selber führte aus, sie habe das Studio zuletzt in den Jahren 2018 / 2019 vermietet (Protokoll der Instruktionsverhandlung vom 12. Dezember 2022 S. 121). Selbst diese Aussage erscheint jedoch zweifelhaft, zumal es für die Klägerin in diesem Fall ein Leichtes gewesen wäre, einen schriftlichen Mietvertrag zu edieren bzw. zu behaupten, der Mietvertrag sei mündlich abgeschlossen worden sowie die Einnahme von Mietzinsen bspw. durch Bankauszüge zu belegen.