4.1.3. Beklagter 2 Der Beklagte 2 behauptet, dass eine Vermietung des Studios im OG aufgrund dessen maroden Zustands schon lange vor dem Baubeginn unmöglich gewesen sei. Gegenteilige Beweise lägen jedenfalls nicht vor. Der Mietinteressent F. habe aufgrund des Zustands des Studios vor Baubeginn abgesagt, weshalb dies nicht kausal auf die Arbeiten des Beklagten 2 zurückzuführen sei (Duplik des Beklagten 2 Rz. 106).