4.1.2. Beklagte 1 Die Beklagte 1 bestreitet, dass die Klägerin das möblierte Studio im OG üblicherweise zu einem Monatsmietzins von Fr. 1'000.00 netto vermiete und dies angemessen sei (Antwort der Beklagten 1 Rz. 98). Zudem habe das besagte Studio schon vor den Arbeiten auf dem Nachbarsgrundstück leer gestanden. Es sei bereits zuvor in einem maroden Zustand gewesen - 18 -