4. Mietzinsausfall (BKP 562.1) 4.1. Parteibehauptungen 4.1.1. Klägerin Die Klägerin macht geltend, sie vermiete üblicherweise das möblierte Studio im OG zu einem Monatsmietzins von Fr. 1'000.00 (Klage Rz. 95). Seit der Schädigung des klägerischen Hauses am 1. Juni 2020 sei das Studio aber nicht mehr vermietbar (Klage Rz. 96). Mit E-Mail vom 27. Juli 2020 habe der Mietinteressent F. abgesagt (Klage Rz. 96; KB 37). Da mit einem erstinstanzlichen Gerichtsverfahren von mindestens zwei Jahren zu rechnen sei, werde der Mietzinsausfall Fr. 48'000.00 betragen (Klage Rz. 97).