worden sei oder geschuldet würde. Im Übrigen widerspräche es dem Bereicherungsverbot, wenn dem Geschädigten eine Schadenersatzforderung in der Höhe der mutmasslichen Reparaturkosten zugestanden würde, obwohl er die beschädigte Sache nicht reparieren lässt, wenn bspw. die mutmasslichen Reparaturkosten den Minderwert übersteigen, was nicht selten der Fall sein dürfte.48 Zusammenfassend können Reparaturkosten gerichtlich als Schaden erst durchgesetzt werden, wenn sie auch tatsächlich angefallen sind.