Der Minderwert der Sache zufolge ihrer Beschädigung ist nicht mit den Reparaturkosten der Sache zu verwechseln.41 Während der Minderwert mit der Rechtsgutverletzung entsteht,42 entsteht der Schaden zufolge Reparatur erst mit der Durchführung derselben.43 Fraglich ist, ob auch bloss mutmassliche Reparaturkosten als zu ersetzender Schaden geltend gemacht werden können, wenn beispielsweise die Reparatur nicht ausgeführt wird.44 Dies ist zu verneinen: