der schweizerischen Rechtsordnung somit nicht ersatzfähig.35 Auch der Ersatz für normativen, nicht auf Vermögensverminderung beruhenden Schaden wird nach der Rechtsprechung nur im Falle eines Haushalts- und Pflegeschadens zugesprochen. Nur in diesen Fällen ist nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auch dann Schadenersatz zu leisten, wenn keine konkrete Vermögenseinbusse eintritt. Andere normative Schadenspositionen sind nicht ersatzfähig.36