3.1.3. Beklagter 2 Der Beklagte 2 bestreitet, dass der Klägerin ein Schaden in der Höhe von Fr. 395'475.75 entstanden sei (Antwort des Beklagten 2 Rz. 52). Darüber hinaus bestreitet der Beklagte 2 sämtliche Ausführungen der Klägerin betreffend die einzelnen Schadenspositionen Punkt für Punkt (Antwort des Beklagten 2 Rz. 53 ff.; Duplik des Beklagten 2 Rz. 46 ff.). 3.2. Rechtliches 3.2.1. Schadensbegriff Schaden ist eine unfreiwillige Vermögensminderung, die in der Verminderung der Aktiven, der Vermehrung der Passiven oder im entgangenen Gewinn bestehen kann. Die unfreiwillige Vermögensminderung entspricht der - 14 -