3.1.1.15. BKP 560 – Hotelkosten Die Sanierungszeit werde auf drei Monate geschätzt (Klage Rz. 92). Während dieser Zeit sei das Gebäude der Klägerin, das sie im OG selber bewohne, unbewohnbar. Dies gelte auch für die beiden Aussenparkplätze ihrer beiden PKW (Klage Rz. 93). Die Klägerin sei daher auf eine Ersatzunterkunft angewiesen. Der Gasthof M. im nahegelegenen Z. biete eine solche inkl. Vollpension, zwei Parkplätzen zu Fr. 700.00 pro Woche bzw. ab der zehnten Woche zu Fr. 630.00 an. Die Kosten während der elfwöchigen Bauzeit betrügen somit Fr. 7'560.00 (Klage Rz. 94; KB 36).