3.1.1.14. BKP 531 / 532 – Bauzeit-, Bauherrenhaft- und Bauwesenversicherung Es sei gerichtsnotorisch, dass bei Sanierungskosten von Fr. 252'321.80 und aufgrund der Komplexität der Sanierungsarbeiten der Abschluss einer Bauzeitversicherung, einer Bauherrenhaft- und Bauwesenversicherung notwendig sei (Klage Rz. 90). Die Bauzeitversicherung der S. koste Fr. 500.00 und die Kosten für die Bauherrenhaft- und Bauwesenversicherung würden auf Fr. 2'200.00 geschätzt (Klage Rz. 91; KB 23).