3.1.1.12. BKP 291 – Bauleitung Als Laiin sei die Klägerin nicht in der Lage all die notwendigen Sanierungsarbeiten zu terminieren und zu koordinieren. Sie sei daher auf den Beizug einer professionellen Bauleitung angewiesen. O. würde dies als Architekt - 13 - HTL für 14 % der Bausumme BKP 211–281.6, d.h. für Fr. 30'662.40, anbieten, was angemessen sei (Klage Rz. 83 f.; KB 23). 3.1.1.13. BKP 292 – Bauingenieur Die Arbeiten des Baumeisters zur Wiederherstellung der Statik der klägerischen Liegenschaft seien von einem Bauingenieur zu kontrollieren. Die G. habe diese Arbeiten für Fr. 5'072.65 offeriert (Klage Rz. 88; KB 23).