3.1.1.10. BKP 281.6 – Plattenbeläge Die Plattenböden in den beiden Küchen im DG und OG sowie auf dem Balkon und im Badezimmer des OG seien derart durch Risse beschädigt worden, dass sie demontiert und durch neue ersetzt werden müssten (Klage Rz. 78). Diese Arbeiten würden Fr. 30'038.90 kosten (Klage Rz. 79; KB 33). 3.1.1.11. BKP 289 – Unvorhergesehenes Die Klägerin behauptet, es sei gerichtsnotorisch, dass die Sanierungskosten auch höher ausfallen könnten, als sie offeriert worden seien. Es erweise sich daher als angemessen, zur Summe der Sanierungskosten von Fr. 252'321.80 für Unvorhergesehenes 5 %, d.h. Fr. 12'616.10, hinzuzurechnen (Klage Rz. 81 f.).