3.1.1.6. BKP 271 – Gipser und Maler Die Klägerin behauptet, ein Grossteil der Kosten würde die Begradigung der Wände und die Behebung der Risse in Decken, Wänden und Fassade ausmachen (Klage Rz. 61). Unter Subtraktion der Sanierungskosten für die südliche Mietwohnung im EG würde der Schaden Fr. 63'020.95 betragen (Klage Rz. 62 und 64; KB 29). - 12 - 3.1.1.7. BKP 271.2 – Gerüste Die Klägerin behauptet, die Reparaturarbeiten würden eine Gerüstinstallation von acht Wochen erfordern (Klage Rz. 66; Protokoll der Instruktionsverhandlung vom 12. Dezember 2022 S. 121). Ein solches Gerüst koste Fr. 7'037.10 (Klage Rz. 67; KB 30).