3.1.1.4. BKP 230 – Elektroanlagen Die Klägerin behauptet, zur Begradigung der Wände und Behebung der Risse in den Wänden und Decken müssten sämtliche Elektroanlagen wie Steckdosen, Deckenlampen, Geschirrwaschmaschine, Backofen und Kochherd demontiert und neu installiert werden. Schliesslich seien die TV- Leitungen im OG anzupassen (Klage Rz. 55). Diese Arbeiten würden Fr. 19'862.15 kosten (Klage Rz. 56; KB 27).