3.1.1.3. BKP 228.3 – Sonnenstoren Die Klägerin behauptet, die Sonnenstore auf dem Balkon ihrer Liegenschaft sei durch die Arbeiten des Beklagten 2 derart in Mitleidenschaft gezogen worden, dass sie nicht mehr verwendbar sei und ersetzt werden müsse (Klage Rz. 52). Eine neue Sonnenstore koste Fr. 2'471.70 (Klage Rz. 53; KB 26).