Danach habe der Beklagte 2 bei der klägerischen Liegenschaft Unterfangungsarbeiten ausgeführt. In diesem Zusammenhang sei die klägerische Liegenschaft in grosse Mitleidenschaft gezogen worden (Klage Rz. 4). Die Schadenshöhe an der klägerischen Liegenschaft betrage Fr. 395'477.40 und setze sich wie folgt aus diversen Positionen zusammen, die einem Kostenvoranschlag von O. entspringen würden (Klage Rz. 38): 27 BK ZPO II-KILLIAS, 2012, Art. 221 N. 29; PAHUD, in: Brunner/Gasser/Schwander (Hrsg.), Schweizeri-