11.2. Mit Verfügung vom 7. Juni 2023 forderte der Vizepräsident die Parteien auf, dem Handelsgericht bis zum 16. Juni 2023 schriftlich mitzuteilen, ob sie auf eine Hauptverhandlung verzichten bzw. allenfalls schriftliche Schlussvorträge einreichen wollen, wobei Stillschweigen als Antrag auf Durchführung einer Hauptverhandlung gelte. 11.3. Mit Eingaben vom 12. / 15. und 16. Juni 2023 teilten die Parteien ihren Verzicht auf die mündliche Hauptverhandlung mit. Es beantragte auch keine Partei schriftliche Schlussvorträge. -6- Das Handelsgericht zieht in Erwägung: