9. Mit Replik vom 28. bzw. 29. März 2023 hielt die Klägerin im Wesentlichen an ihren bisherigen Rechtsbegehren und Ausführungen fest. 10. Mit Duplik vom 25. Mai 2023 bzw. vom 26. Mai 2023 hielten auch die Beklagten 1–2 im Wesentlichen an ihren bisherigen Rechtsbegehren und Begründungen fest. 11. 11.1. Mit Verfügung vom 30. Mai 2023 überwies der Vizepräsident die Streitsache an das Handelsgericht.