6. Es sei der Rechtsvorschlag des Beklagten 2 in der Betreibung Nr. 20221589 des Betreibungsamts Z. im Betrag von CHF 390'527.50 zuzüglich 5 % Zins seit 1. Juni 2020 sowie im Betrag von CHF 203.30 zuzüglich 5 % Zins seit 22. März 2022 zu beseitigen und die definitive Rechtsöffnung in dieser Betreibung zu gewähren; -4- Alles unter Vorbehalt der Nachklage sowie unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer betreffend Entschädigungsfolgen) und solidarischer Haftung zu Lasten der Beklagten."