5. Es sei der Rechtsvorschlag der Beklagten 1 in der Betreibung Nr. 158619 des Betreibungsamts Baden im Betrag von CHF 390'527.50 zuzüglich 5 % Zins seit 1. Juni 2020, im Betrag von CHF 4'950.- zuzüglich 5 % Zins seit 1. Mai 2020 sowie im Betrag von CHF 203.30 zuzüglich 5 % Zins seit 24. März 2022 zu beseitigen und die definitive Rechtsöffnung in dieser Betreibung zu gewähren;