4.3.3. Am 2. Juli 2020 wurde durch die Gemeinde Q. ein Baustopp verfügt (KB 16), der nach Eingabe des statischen Nachweises durch die K. vom 3. Juli 2020 (KB 17) mit Beschluss vom 3. August 2020 wieder aufgehoben wurde (KB 19). 4.4. Über die Folgen der beklagtischen Bauarbeiten an der klägerischen Liegenschaft sind sich die Parteien uneinig. 5. Mit Klage vom 20. Mai 2022 (Postaufgabe: 20. Mai 2022) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Es seien die Beklagten unter solidarischer Haftung zu verpflichten, der Klägerin CHF 390'527.50 zuzüglich 5 % Zins seit 1. Juni 2020 zu bezahlen;