4.3.2. Am 1. Juli 2020 fand eine Besprechung mit Augenschein namentlich der Liegenschaft der Klägerin statt, wobei unter anderem die Klägerin, P. und E. (Gemeinde Q.), J. (Bauleitung) und L. (Bauingenieur bei K.) sowie der -3- Beklagte 2 anwesend waren. Es wurde unter anderem festgehalten, dass aufgrund der aufgetretenen Risse Veränderungen in der Tragstruktur der klägerischen Liegenschaft stattgefunden hätten (KB 16 und 19; Antwortbeilage der Beklagten 1 [AB1] 3).