4. 4.1. Die Beklagte 1 war Bauherrin betreffend das Projekt Umbau W. in Q. Als Projektleiter und Architekt fungierte H., die Bauleitung wurde von der I. (J.) durchgeführt, Bauingenieurin war die K. (L.) und der Baugrubenaushub wurde vom Beklagten 2 erledigt (Antwortbeilage des Beklagten 2 [AB2] 1).