1. In Gutheissung der Klage vom 2. Mai 2022 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 455'900.00 nebst Zins zu 2 % seit dem 21. April 2019 zu bezahlen. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 16'508.50 werden der Beklagten auferlegt. Sie werden mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in der gleichen Höhe verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin die Gerichtskosten direkt zu ersetzen.