5.2. Würdigung Die Parteien sind sich einig, dass die beschlossene Dividende am 20. April 2019 fällig wurde (Duplik S. 2, 4; Klage Rz. 23). Unbestritten ist ferner, dass die Dividende noch nicht ausgeschüttet wurde. Die Beklagte befindet sich entsprechend seit dem 21. April 2019 in Verzug, womit sie grundsätzlich einen Verzugszins von 5 % seit dem 21. April 2019 schuldet (Art. 104 Abs. 1 OR).