Nach dem Stichtag darf von der Gesellschaft dem Verkäufer nur noch die Dividende 2018 über CHF 470'000.00 (in Worten: vierhundertsiebzigtausend Schweizer Franken) ausgeschüttet werden. Die per Ende 2018 bestehende kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeit zu Gunsten der Verkäuferin CHF 618'130 (in Worten: sechshundertachtzehntausendeinhundertdreissig Schweizer Franken) muss bis zum Vollzugstag zurückbezahlt worden sein.