Bei der Auslegung ist grundsätzlich vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen.40 Hat ein Wort in bestimmten Verkehrskreisen indessen eine besondere Bedeutung, so ist zu vermuten, dass die Parteien dieses Wort entsprechend seinem besonderen Sinn verstanden haben wollten. Der Wortlaut ist sodann stets im Zusammenhang, in dem er steht, als Teil eines Ganzen aufzufassen.41