4.1.2. Rechtliches 4.1.2.1. Arten der Vertragsauslegung Besteht zwischen den Parteien Einigkeit darüber, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, ist dessen Inhalt jedoch umstritten, liegt ein Auslegungsstreit vor. Diesen löst das Gericht, indem es den Vertrag auslegt, um dessen Inhalt zu ermitteln. Dabei bestimmt sich der Inhalt eines Vertrages in erster Linie nach dem übereinstimmenden wirklichen Willen der Parteien (Art. 18 Abs. 1 OR).