3. Anspruch auf Ausschüttung der beschlossenen Dividende 3.1. Parteibehauptungen 3.1.1. Klägerin Die Klägerin behauptet, es sei anlässlich der ordentlichen Generalversammlung vom 28. März 2019 eine Dividendenausschüttung in der Höhe von Fr. 470'000.00 für das Geschäftsjahr 2018 beschlossen worden (Klage Rz. 16 ff.; Replik Rz. 7).