6. Mit Klage vom 2. Mai 2022 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin die Dividenden für das Jahr 2018 im Betrag von CHF 455'900.- zzgl. 2 % Zins ab dem 21. April 2019 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7 % MwSt.) zu Lasten der Beklagten." Zur Begründung wurde ausgeführt, die Klägerin habe Anspruch auf Auszahlung der für das Geschäftsjahr 2018 beschlossenen Dividende. -3-