3. Am 28. März 2019 fand die ordentliche Generalversammlung der Beklagten für das Geschäftsjahr 2018 statt, welche als Universalversammlung abgehalten wurde (KB 3). Im Rahmen der Universalversammlung wurde eine Dividendenausschüttung von Fr. 470'000.00 beschlossen (KB 3). 4. Am 28. Juni 2019 schlossen die D. als Verkäuferin und die E. als Käuferin einen Aktienkaufvertrag über die Aktien der Beklagten ab (nachfolgend: Aktienkaufvertrag; KB 5). Diese befanden sich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Besitz der D. 5. Die D. fusionierte am 30. September 2019 mit der Klägerin und wurde am 18. März 2020 infolge Fusion aus dem Handelsregister gelöscht (KB 4).