Im Weiteren kann der Schadensberechnung der Klägerin aber auch deshalb nicht gefolgt werden, weil sie den Schaden einzig gestützt auf die Kostenentwicklung im Projekt AD berechnete. Damit ignoriert sie die anderen Änderungen in den Bilanzpositionen der H._____ AG, welche zwischen dem 31. März 2015 und dem 28. September 2016 eingetreten sind.