In der Folge kürzt sie den Schaden proportional um drei Monate (errechneter Schaden / 21 x 18). Zwar ist einzugestehen, dass es der Klägerin kaum zumutbar sein dürfte, den Schaden genau zu berechnen, da für den Zeitpunkt des hypothetischen Konkurszeitpunkts keine Bilanz vorliegt. Indessen hätte die Klägerin wenigstens darlegen müssen, weshalb es sich rechtfertigen soll, davon auszugehen, der Schaden habe sich monatlich jeweils um den gleichen Betrag erhöht. - 36 -