Zunächst ist zu beanstanden, dass die Klägerin nicht die Verhältnisse im hypothetischen Konkurszeitpunkt (31. März 2015) mit den Verhältnissen im tatsächlichen Konkurszeitpunkt (28. September 2016) vergleicht. Vielmehr geht sie vom Jahresabschluss per 31. Dezember 2014 aus und vergleicht diesen Status mit demjenigen im Zeitpunkt des tatsächlichen Konkurszeitpunkts (28. September 2016, mithin rund 21 Monate nach dem 31. Dezember 2014). In der Folge kürzt sie den Schaden proportional um drei Monate (errechneter Schaden / 21 x 18).