3.3.4. Darstellung der Beklagten Die Beklagte macht geltend, eine konkrete Herleitung der angeblichen Überschuldungszunahme fehle in den Eingaben der Klägerin. Angesichts der unbestrittenen Sanierung der H._____ AG im März 2015 sei es offensichtlich, dass sich die Situation der Gesellschaft durch die Sanierung verbessert habe und eine allfällige, aber bestrittene Überschuldung beseitigt worden sei (Duplik Rz. 23).