Der Begriff der Konkursverschleppung bezeichnet die Vermögensminderung, die durch ein Weiterwirtschaften trotz eindeutig eingetretener Überschuldung zustande kommt (sog. Fortführungsschaden).61 Der Fortführungsschaden zufolge Konkursverschleppung besteht in der Differenz zwischen der tatsächlich eingetretenen Überschuldung und jener, die bei einem Konkurs zum früheren Zeitpunkt bestanden hätte.62