3.3. Schaden 3.3.1. Vorbemerkung Da es schon an einer Pflichtverletzung fehlt, braucht auf den Schaden an sich nicht mehr eingegangen werden. Im Sinne einer Alternativbegründung soll nachfolgend aber dennoch dargelegt werden, dass es für eine Haftung der Beklagten auch an einem Fortführungsschaden fehlt. - 33 -