Was die Klägerin im Übrigen mit ihrem Hinweis auf stille Reserven meint, legt sie nicht dar. Beilage 5 zu KB 11 kann zwar entnommen werden, dass per Ende 2014 stille Reserven von netto Fr. 266'000.00 aufgelöst worden seien. Indessen ist nicht klar, auf welchen Aktiven stille Reserven aufgelöst wurden. Auf diese Thematik kann daher nicht weiter eingegangen werden. 3.2.8. Fazit betreffend Pflichtverletzungen Zusammenfassend fehlt es folglich bereits an einer für eine Haftung der Beklagten notwendigen Pflichtverletzung.