Überdies ist auch nicht klar, ob der Bestand der Vorräte im hypothetischen Konkurszeitpunkt dem Bestand der Vorräte im Zeitpunkt der Konkurseröffnung entsprach. Die Vergleichbarkeit der Zahlen ist mit anderen Worten ebenfalls fraglich. Die Liegenschaft (Positionen 1101 bis 1104) schliesslich war nicht über- sondern unterbewertet (bilanziert zu Fr. 4'395'000.00, verkauft auf dem freien Markt für Fr. 4'450'000.00). Mit dem Verkauf wurden folglich stille Reserven aufgelöst. Was die Klägerin im Übrigen mit ihrem Hinweis auf stille Reserven meint, legt sie nicht dar.