So macht die Klägerin geltend, dass die Liegenschaft zu einem Wert von Fr. 4'450'000.00 auf dem Markt habe verkauft werden können und die Vorräte (gemeint ist offenbar Position 1070; bilanziert zu Fr. 919'000.00) und das übrige Anlagevermögen (gemeint sind wohl die Positionen 1110 bis 1121, bilanziert zu Fr. 658'000.00) für Fr. 1'164'000.00 konkursamtlich hätten verwertet werden können. Die genannten Positionen (1070 und 1101 bis 1121) wurden per 31. Dezember 2014 mit Fr. 5'972'000.00 bilanziert und konnten gemäss Darstellung der Klägerin für Fr. 5'614'000.00 verkauft bzw. verwertet werden (Fr. 1'164'000.00 + Fr. 4'500'000.00). Die Differenz von Fr. 308'000.00 entspricht rund 5.2