3.2.7.3. Beurteilung Die Klägerin erwähnt in ihren Ausführungen Zahlen, ohne aufzuzeigen, auf welche Dokumente sie sich bezieht. Es scheint jedoch, sie beziehe sich auf die Bilanz per 31. Dezember 2014 (vgl. Beilage 5 zu KB 11). Verständlicher werden die Ausführungen allerdings auch dann nicht, wenn – entgegen der Verhandlungsmaxime – Beilage 5 zu KB 11 von Amtes wegen konsultiert wird. So macht die Klägerin geltend, dass die Liegenschaft zu einem Wert von Fr. 4'450'000.00 auf dem Markt habe verkauft werden können und die Vorräte (gemeint ist offenbar Position 1070;