Die Revision der Mehrwertsteuer zeige, dass die H._____ AG über diese Mehrwertsteuernummer in den Jahren 2012 bis 2014 viel zu hohe Umsätze abgerechnet habe und damit viel zu hohe Vorsteuerabzüge erhalten habe. Gemäss dieser Revision betrage die Steuerkorrektur zugunsten der Steuerverwaltung Fr. 226'506.00. Weil die Klägerin mit der H._____ AG eine ARGE gebildet habe, habe die Klägerin den gesamten zu Unrecht bezogenen Vorsteuerabzug zurückerstatten müssen.