Auch kann nachvollzogen werden, wenn die Klägerin dann die Differenz zu diesem Betrag und den "effektiv" angefangenen Arbeiten, welche sie aus KB 25 und 27 herausliest, ermittelt (vgl. hierzu KB 25 für 2013: effektiv Fr. -1'812'702.00; ergibt eine Differenz zu Fr. -425'000.00 von Fr. -1'387'702.00; KB 27 für 2014: effektiv Fr. -682'803.00; ergibt eine Differenz zu Fr. 2'502'000.00 von Fr. -3'184'803.00).