Weiter habe er bestätigt, dass die "nun folgenden Arbeiten (…) mit berechtigten Mehrforderungen ausgeführt" und "voraussichtlich mit einem kleinen Gewinn abgeschlossen" würden. Die Fehler der ersten Etappe seien erkannt und die entsprechenden Korrekturen eingeleitet (AB 5). AB._____ habe natürlich ein Interesse daran gehabt, die Gründe für gegenwärtiges Ungemach in die Vergangenheit zu rücken, in einen Zeitraum, für welchen er die Gesamtverantwortung noch nicht getragen habe.