3.2.5. Abklärungen von CEO AB._____ 3.2.5.1. Darstellung der Klägerin Die Klägerin trägt vor, im Verlauf des Jahres 2015 sei dann auch vom CEO der H._____ AG (AB._____) festgestellt worden, dass der Jahresabschluss - 26 - 2014 falsch sei und insbesondere die angefangenen Arbeiten zu hoch bewertet worden seien. AB._____ habe den Verwaltungsrat entsprechend informiert (KB 21). Man habe sich daher geweigert, die ausstehende Honorarforderung der Beklagten zu begleichen, was der Beklagten mit Schreiben vom 23. Juli 2015 (KB 22) mitgeteilt worden sei.