2 SchKG oder zufolge ordentlicher Konkursbetreibung gemäss Art. 159 ff. OR). Was die Ausdrucksweise angeht, das Kartenhaus falle zusammen, ist auf den genauen Wortlaut im Sanierungskonzept (KB 16, S. 4) zu verweisen: "Die obigen Schritte sind verkettet. Falls ein Schritt nicht vollzogen werden kann, 'fällt das Kartenhaus zusammen'." Demgemäss wird im Sanierungskonzept lediglich zum Ausdruck gebracht, dass die einzelnen Sanierungsschritte sich gegenseitig bedingen. Entgegen der Klägerin kann aus dem Sanierungskonzept somit nicht abgeleitet werden, dass der Revisionsstelle damals bewusst gewesen wäre, dass die H._____ AG überschuldet war.