3.2.4. Sanierungskonzept / Überschuldungsanzeige 3.2.4.1. Darstellung der Klägerin Die Klägerin behauptet, die Beklagte sei nicht nur Revisionsstelle gewesen. Sie sei auch federführend bei der Sanierung der H._____ AG gewesen. Sie habe das Sanierungskonzept vom 11. März 2015 erarbeitet. In diesem werde auf S. 4 festgehalten, dass die Umsetzungsschritte des Sanierungskonzepts miteinander verkettet seien, und falls diese nicht vollzogen würden, das Kartenhaus zusammenfalle. Die Beklagte habe daher gewusst, dass die H._____ AG eigentlich die Bilanz hinterlegen müsste (Klage Rz. II.7).