___ AG erhielt sie die Auskunft, dass Massnahmen getroffen worden seien, damit der zweite Teil des Projekts mit einem kleinen Gewinn abgeschlossen werden könne (AB 5) und der abgebildete erwartete Verlust das Worst-Case-Szenario darstelle. Eine Pflichtverletzung der Beklagten wird von der Klägerin folglich weder dargelegt, noch ist eine solche erkennbar. - 25 -