Das Projekt habe Ende 2014 einen Fertigstellungsgrad von 34.5% ausgewiesen, es seien aber schon Kosten von Fr. 8.05 Millionen angefallen, also die Hälfte der Vertragssumme von Fr. 16.9 Millionen. Man habe mit der Vertragssumme also lediglich 70% des Projekts realisieren können und es sei somit ein Verlust von 30% bzw. von Fr. 5 Millionen zu erwarten gewesen (Klage Rz. II.5). 3.2.3.2. Darstellung der Beklagten Die Beklagte ist demgegenüber der Ansicht, dass im Zeitpunkt der Revision gerade nicht habe vorausgesehen werden können, dass sich die Kosten weiterhin wie in der Vergangenheit weiterentwickeln würden (Antwort Rz. 90 ff.).