3.2.3. Bedarf nach weiteren Rückstellungen aufgrund zu positiver Einschätzung des Kostenverlaufs 3.2.3.1. Darstellung der Klägerin Die Klägerin macht weiter geltend, die per Ende 2014 erwarteten Kosten seien überdies viel zu tief eingeschätzt worden. Wie der weitere Verlauf gezeigt habe, seien insgesamt Kosten von rund Fr. 28.4 Millionen (Kosten bei Konkurseröffnung sowie während des Konkursverfahrens geltend gemachte Fertigstellungskosten) angefallen, mithin also rund Fr. 8.6 Millionen mehr als per Ende 2014 erwartet (Klage Rz. II.4.2.3): - 24 -